Grundsätze zur Nutzung der Plattform

Zur Information der redaktionell verantwortlichen Projektleitung, die für die Schule die inhaltliche und redaktionelle Pflege und Verantwortung einer Online-Schulzeitung über die digi.reporter Plattform übernimmt und die Online-Schulzeitung gemeinsam mit Schülern und Schülerinnen und ggfs. weiteren Personen (z. B. Lehrkräften, OGS-Mitarbeitenden, Honorarkräften) erstellt.

Als digi.reporter stehen wir für Transparenz, Sicherheit & Fairness.

Vorab: Uns ist ganz wichtig, dass alle rechtlichen Vorgaben, die es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten (insbesondere im Umfeld Schule) gibt, zu jederzeit eingehalten werden. Die redaktionell verantwortliche Projektleitung stellt dies sicher.

Was genau ist die digi.reporter Plattform und wer steckt dahinter?

digi.reporter ist ein Angebot der Werkstatt für digitale Bildung & Kommunikation gUG (haftungsbeschränkt), Degerstr. 31, 40235 Düsseldorf, und richtet sich ausschließlich an deutschsprachige Schulen zur Realisierung von Online-Schulzeitungen. Über die Plattform können Online-Schulzeitungen redaktionell erstellt und gepflegt werden. Verantwortet wird die Veröffentlichung durch die jeweilige Schule, die für die Durchführung des Projektes „Schul-zeitung“ eine redaktionell verantwortliche Projektleitung beauftragt; beide Parteien werden als verantwortlich im Impressum der Online-Schulzeitung namentlich aufgeführt.

Welche Rolle übernimmt die Schule in dem Projekt „Schulzeitung mit digi.reporter“?

Vertragspartner von und Account-Inhaber bei digi.reporter werden nicht die Nutzer, sondern die Schulträger der jeweiligen Schule, deren Schulzeitung online über digi.reporter veröffentlicht werden soll. Zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Plattform ist also das Bestehen eines gültigen Vertrages zwischen Schule und digi.reporter. Der/die Schulleiter/in unterzeichnet die Nutzungsbedingungen und wird damit der eigentliche Vertragspartner von und Account-Inhaber bei digi.reporter. Im Zuge der Registrierung erhält die Schule einen Code, mit dem sich die redaktionell verantwortliche Projektleitung bei ihrer Registrierung als „durch die Schule beauftragt“ ausweisen muss.

Und wie ist die Rolle der redaktionell verantwortlichen Projektleitung definiert?

Eigentliche Nutzer der Plattform sind Personen über 18 Jahren (meist Lehrkräfte), die die verantwortliche Projektleitung und damit die redaktionelle Verantwortung für die jeweilige Online-Schulzeitung übernehmen. Sie nutzen die Plattform gemeinsam mit durch sie freigeschalteten Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Personen über 18 Jahren (z. B. Lehrkräfte, OGS-Mitarbeitende, Honorarkräfte). Die redaktionell verantwortliche Projektleitung hat gemeinsam mit den ggfs. weiteren durch sie angelegten Personen über 18 Jahren die Berechtigung, Beiträge der Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. Nur sie ist redaktionell verantwortlich im Sinne des Medienstaatsvertrags, handelt dabei aber im Auftrag der Schule. Die Pflichten der redaktionell verantwortlichen Projektleitung werden im letzten Absatz (Aufgaben und Pflichten) näher erläutert.

Wie können Schülerinnen und Schüler die Plattform nutzen und so das Projekt „Schulzeitung“ als Redaktionsteam gestalten?

Minderjährige Schülerinnen und Schülern dürfen die Plattform nach Freigabe, durch die Online-Schulzeitung betreuende redaktionell verantwortliche Projektleitung nur mit vorherigem Einverständnis und datenschutzrechtlicher Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Zur Einholung des Einverständnisses und der Einwilligung ist die Schule verpflichtet, wofür die der von digi.reporter zur Verfügung gestellte Vordruck verwendet werden kann.

Welche Rolle spielt digi.reporter in dem Projekt?

digi.reporter stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Realisierung von Online- Schulzeitungen zur Verfügung, auf die Inhalte der Online-Schulzeitungen nimmt digi.reporter keinen Einfluss.

Aufgaben und Pflichten der verantwortlichen Projektleitung:

Die redaktionell verantwortliche Projektleitung::

  • handelt im Auftrag der Schule, die bei digi.reporter einen Vertrag zur Nutzung der Plattform abgeschlossen hat und deren Schulleitung die entsprechenden Nutzungsbedingungen unterzeichnet hat.
  • erstellt eine Schulzeitung durch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie ggfs. weiteren Personen über 18 Jahren und pflegt diese redaktionell laufend mit Beiträgen. Die redaktionell verantwortliche Projektleitung muss jeden Beitrag vor Veröffentlichung anhand der Richtlinien zum journalistischen Arbeiten.
  • registriert sich mit der von der Schule erhaltenen digi.reporter ID (10-stelliger Code) als verantwortlicher Hauptnutzer( verantwortliche Hauptnutzerin der Plattform. Änderungen der im Rahmen dieser Registrierung angegebenen Daten müssen digi.reporter unter hilfe@digi.reporter.de unverzüglich mitgeteilt werden.
  • legt eigenständig Zugänge für die Redaktionsmitglieder (Schülerinnen und Schüler sowie ggfs. weiteren Personen über 18 Jahren) an. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen des Einverständnisses und der datenschutzrechtlichen Einwilligung der jeweiligen Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Schülerinnen und Schüler. Die redaktionell verantwortliche Projektleitung holt diese für die verpflichtete Schule ein.
  • hält die Zugangsdaten (Login) zum digi.reporter Redaktionssystem geheim und informiert digi.reporter umgehend, wenn sie eine unbefugte Nutzung feststellt.
  • informiert die Schülerinnen und Schüler und die weiteren Nutzer über den verantwortungsvollen Umgang mit Passwörtern und Nutzerkonten und prüft dies immer wieder.
  • kennt und lebt unsere Richtlinien zum journalistischen Arbeiten und des einhergehenden Miteinanders und vermittelt diese auch an die Schülerinnen und Schüler sowie die weiteren Nutzer im Redaktionsteam.
  • achtet auf die Einhaltung von Urheberrechten. Denn besondere Bedeutung fällt dem Umgang mit fremden Inhalten zu. Schülerinnen und Schüler sollen bewusst über die Arbeit mit der Plattform lernen, Quellen kenntlich zu machen und auf Fremdinhalte zu verweisen.
  • nutzt digi.reporter ausschließlich zum Zwecke der Erstellung und Pflege, der durch die Schule beauftragten, Online-Schulzeitung. Somit handelt es sich ausdrücklich um eine Plattform zu Bildungs- und nicht zu Werbezwecken.

Stand: Februar 2026, Grundsätze zum Download