Grundsätze zur Nutzung der Plattform

Zur Information der verantwortlichen Projektleitung, die für die Schule die inhaltliche und redaktionelle Pflege und Verantwortung einer Online-Schulzeitung über die digi.reporter Plattform übernimmt und die Online-Schulzeitung gemeinsam mit Schülern und Schülerinnen erstellt.

Als digi.reporter stehen wir für Transparenz, Sicherheit & Fairness.

Deshalb ist uns ganz wichtig, dass alle rechtlichen Vorgaben, die es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten (insbesondere im Umfeld Schule) gibt, zu jederzeit eingehalten werden. Die Projektleitung als redaktionell Verantwortliche/r stellt dies sicher.

Was genau ist die digi.reporter Plattform und wer steckt dahinter?

digi.reporter ist ein Angebot der Werkstatt für digitale Bildung & Kommunikation gUG (haftungsbeschränkt), Grafenberger Allee 130a, 40237 Düsseldorf, und richtet sich ausschließlich an deutschsprachige Schulen zur Realisierung von Online-Schulzeitungen. Über die Plattform können Online- Schulzeitungen redaktionell erstellt und gepflegt werden. Verantwortet wird die Veröffentlichung durch die jeweilige Schule, die für die Durchführung des Projektes „Schul- zeitung“ eine Projektleitung beauftragt.

Welche Rolle übernimmt die Schule in dem Projekt „Schulzeitung über digi.reporter“?

Vertragspartner von und Account-Inhaber bei digi.reporter werden nicht die Nutzer, sondern die Schulträger der jeweiligen Schule, deren Schulzeitung online über digi.reporter veröffentlicht werden soll. Zwingende Voraussetzung zur Nutzung der Plattform ist also das Bestehen eines gültigen Vertrages zwischen Schule und digi.reporter. Der/die Schulleiter/in unterzeichnet die (link: /nutzungsbedingungen text: Nutzungsbedingungen target: _blank) und wird damit der eigentliche Vertragspartner von und Account-Inhaber bei digi.reporter. Im Zuge der Registrierung erhält die Schule einen Code, mit dem sich die Projektleitung bei ihrer Registrierung als „durch die Schule beauftragt“ ausweisen muss.

Und wie ist die Rolle der Projektleitung definiert?

Eigentliche Nutzer der Plattform sind Lehrkräfte oder externe Honorarkräfte an Schulen, die die Projektleitung für die jeweilige Online-Schulzeitung übernehmen. Sie nutzen die Plattform gemeinsam mit durch sie freigeschalteten Schülerinnen und Schülern. Die Projektleitung hat als einzige die Berechtigung, Beiträge der Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. Sie ist redaktionell verantwortlich im Sinne des Medienstaatsvertrags, handelt dabei aber im Auftrag der Schule. Die Pflichten der Projektleitung werden im letzten Absatz (Aufgaben und Pflichten der Projektleitung) näher erläutert.

Wie können Schülerinnen und Schüler die Plattform nutzen und so das Projekt „Schulzeitung“ als Redaktionsteam gestalten?

Minderjährige Schülerinnen und Schülern dürfen die Plattform nach Freigabe durch die die Online-Schulzeitung betreuende Projektleitung nur mit vorherigem Einverständnis und datenschutzrechtlicher Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Zur Einholung des Einverständnisses und der Einwilligung ist die Schule verpflichtet, wofür die Projektleitung den von digi.reporter zur Verfügung gestellten Vordruck verwenden kann.

Welche Rolle spielt digi.reporter in dem Projekt?

digi.reporter stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Realisierung von Online- Schulzeitungen zur Verfügung, auf die Inhalte der Online-Schulzeitungen nimmt digi.reporter keinen Einfluss.

Aufgaben und Pflichten der Projektleitung:

Die Projektleitung:

  • handelt im Auftrag der Schule, die bei digi.reporter einen Vertrag zur Nutzung der Plattform abgeschlossen hat und deren Schulleitung die entsprechenden (link: /nutzungsbedingungen text: Nutzungsbedingungen target: _blank) unterzeichnet hat.
  • erstellt eine Schulzeitung durch die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und pflegt diese redaktionell laufend mit Beiträgen. Die Projektleitung muss jeden Beitrag vor Veröffentlichung anhand der (link: /richtlinien-zum-journalistischen-arbeiten text: Richtlinien zum journalistischen Arbeiten target: _blank) überprüfen.
  • registriert sich mit der von der Schule erhaltenen digi.reporter ID (10-stelliger Code) als verantwortlicher Hauptnutzer der Plattform. Änderungen der im Rahmen dieser Registrierung angegebenen Daten müssen digi.reporter unter hilfe@digi.reporter.de unverzüglich mitgeteilt werden.
  • legt eigenständig Zugänge für die Redaktionsmitglieder (Schülerinnen und Schüler) an. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen des Einverständnisses und der datenschutzrechtlichen Einwilligung der jeweiligen Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Schülerinnen und Schüler. Die Projektleitung holt diese für die verpflichtete Schule ein.
  • hält die Zugangsdaten (Login) zum digi.reporter Redaktionssystem geheim und informiert digi.reporter umgehend, wenn sie eine unbefugte Nutzung feststellt.
  • informiert die Schülerinnen und Schüler über den verantwortungsvollen Umgang mit Passwörtern und Nutzerkonten und prüft dies immer wieder.
  • kennt und lebt unsere (link: /richtlinien-zum-journalistischen-arbeiten text: Richtlinien zum journalistischen Arbeiten target: _blank) und des einhergehenden Miteinanders und vermittelt diese auch an die Schülerinnen und Schüler im Redaktionsteam.
  • achtet auf die von Urheberrechten. Denn besondere Bedeutung fällt dem Umgang mit fremden Inhalten zu. Schülerinnen und Schüler sollen bewusst über die Arbeit mit der Plattform lernen, Quellen kenntlich zu machen und auf Fremdinhalte zu verweisen.
  • nutzt digi.reporter ausschließlich zum Zwecke der Erstellung und Pflege der durch die Schule beauftragten Online-Schulzeitung. Somit handelt es sich ausdrücklich um eine Plattform zu Bildungs- und nicht zu Werbezwecken.

Stand: 02.08.2021, Gründsätze zum Download