Nutzungsvertrag digi.reporter


(A) Die digi.reporter Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der Webseite Startseite | digi.reporter (digireporter.de) und Plattform digi.reporter.

(B) digi.reporter ist ein Angebot der Werkstatt für digitale Bildung & Kommunikation, Grafenberger Allee 130a, 40237 Düsseldorf, und richtet sich ausschließlich an deutschsprachige Schulen zur Realisierung von Online-Schulzeitungen.

digi.reporter betreibt eine Plattform, über die Online-Schulzeitungen redaktionell erstellt und verantwortet durch die jeweilige Schule veröffentlich werden können. Sie dient der Vermittlung von Medienkompetenz, Meinungsfreiheit und Partizipation sowie Lese- und Schreibkompetenz von Schülerinnen und Schülern und ist damit gleichzeitig ein Lernangebot für Schulen. digi.reporter stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Realisierung von Online-Schulzeitungen zur Verfügung, auf die Inhalte der Online-Schulzeitungen nimmt digi.reporter keinen Einfluss. Nutzer der Plattform sind Lehrkräfte oder externe Honorarkräfte an Schulen, die die Projektleitung für die jeweilige Online-Schulzeitung übernehmen („Projektleitung“) sowie die durch sie freigeschaltete Schülerinnen und Schüler (zusammen im Folgenden „Nutzer“).

(C) Vertragspartner von und Account-Inhaber bei digi.reporter werden nicht die Nutzer, sondern die Schulträger der jeweiligen Schule, deren Schulzeitung online über digi.reporter veröffentlicht werden soll, deren Schulleiter/in diese Nutzungsbedingungen unterzeichnen muss. Die tatsächlich die Lizenzgebühren begleichende Stelle muss nicht der Vertragspartner sein.

(D) Minderjährige Schülerinnen und Schülern dürfen die Plattform nach Freigabe durch die die Online-Schulzeitung betreuende Projektleitung nur mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Zur Einholung dieses Einverständnisses ist die Schule verpflichtet, wofür der von digi.reporter zur Verfügung gestellten Vordruck verwendet werden kann.

(E) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle von digi.reporter angebotenen Dienste. Die Nutzung dieser Dienste wird zusätzlich durch die digi.reporter-Grundsätze („Grundsätze zur Nutzung der Plattform digi.reporter“ und „Richtlinien zum journalistischen Arbeiten („Pressekodex“) und des Miteinanders“) geregelt.

1. ANMELDUNG UND REGISTRIERUNG BEI DIGI.REPORTER

1.1 Die Nutzung von digi.reporter setzt eine Registrierung voraus. Zur Registrierung sind deutschsprachige Schulen berechtigt. Nach Registrierung erhält die Schule eine E-Mail von digi.reporter mit einem Bestätigungslink. Nach Klicken auf diesen Link und Bestätigen der Anmeldung erhält die Schule Zugang zum Down- und Upload-Bereich dieser Nutzungsbedingungen, worüber sie die vom Schulleiter/Schulleiterin unterzeichneten Nutzungsbedingungen digi.reporter zukommen lassen kann. Nach Erhalt der unterzeichneten Nutzungsbedingungen und Prüfung sendet digi.reporter per E-Mail einen Registrierungscode an die Schule, mit der sich die Projektleitung registrieren und einen persönlichen Login erstellen kann. Im Falle eines Wechsels der Projektleitung muss dieser persönliche Account abgemeldet werden über hilfe@digireporter.de. Nach Abmeldung erhält die Schule einen neuen Registrierungscode zur Registrierung einer neuen Projektleitung. Nach erfolgreichem Upload, der durch den Schulleiter unterzeichneten Nutzungsbedingungen, kommt der Vertrag über die Nutzung der Plattform zwischen der Schule und digi.reporter zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag“)

1.2 Im Rahmen der Anmeldung der Projektleitung erhält die Projektleitung Kenntnis vom relevanten Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und den digi.reporter-Grundsätzen und erklärt sich durch Setzen eines Hakens mit diesen einverstanden.

1.3 Die Schule ist verpflichtet, jederzeit nur vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, auch z.B. der Projektleitung, so ist sie verpflichtet, digi.reporter hiervon unverzüglich durch Mitteilung an hilfe@digireporter.de in Kenntnis zu setzen. digi.reporter ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit der angegebenen Daten zu verlangen.

1.4 Schulen haben keinen Anspruch auf Registrierung und Freischaltung eines Accounts für eine Online-Schulzeitung. Registrierung und Freischaltung liegen im freien Ermessen von digi.reporter. digi.reporter ist berechtigt, einzelne Personen von der Nutzung auszuschließen und eine Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

1.5 digi.reporter behält sich das Recht vor, die Registrierung einer Schule zu widerrufen oder den Zugang einer Projektleitung für eine Schule zu beschränken. Hierüber kann digi.reporter die Schule informieren.

1.6 Die Schule ist verpflichtet,

1.6.1 die Zugangsdaten zum Account (insb. Passwörter) geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

1.6.2 digi.reporter unverzüglich zu informieren, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten vorliegen. digi.reporter wird das Passwort eines Nutzers nicht an Dritte weitergeben und den Nutzer nie per E-Mail oder Telefon nach dem Passwort fragen. Die Schule haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung der Zugangsdaten vorgenommen werden, wenn sie den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten hat. 1.6.3 Dritten keinen Zugang zum Plattformbereich zu gewähren. digi.reporter haftet nicht für Schäden, die durch eine solche Nutzung des Plattformbereichs durch Dritte entstehen.

2. NUTZUNG VON DIGI.REPORTER UND ALLGEMEINE PFLICHTEN REGISTRIERTER SCHULEN

2.1 Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des bewährten Stands der Technik, wobei digi.reporter seine Leistungspflicht erbringt, wenn im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von 97,5% erreicht wird. digi.reporter behält sich vor, Zugriffmöglichkeiten auf die Plattform oder einzelne Funktionalitäten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die Wartung der Plattform kann in der Wartungszeit von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr („Wartungszeiten“) täglich vorgenommen werden. digi.reporter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Schule, insbesondere durch Vorabinformationen. Es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform. digi.reporter leistet montags bis freitags zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr rein technischen Support („Supportzeit“) Innerhalb dieser Supportzeit ist mit einer Reaktionszeit auf Anfragen der Schule von bis zu 24 Stunden rechnen. Sollte ein bestätigter kritischer Fehler vorliegen, versucht digi.reporter diesen innerhalb von 72 Stunden zu beheben. Die Entstörung und Auslieferung niedriger priorisierter Fehler wird in den zweiwöchentlichen Release-Zyklus eingebunden.

2.2 digi.reporter ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

2.3 Die Schule ist nicht berechtigt, den Schul-Account beliebigen Dritten zur Nutzung zu überlassen. Sie kann jedoch ausgewählten Schülerinnen und Schülern als festen Bestandteil des Redaktionsteams der Online-Schulzeitung einen Zugang zu digi.reporter geben und Nutzerkonten einrichten. Die Schule darf nur solchen Schülerinnen und Schülern Zugang gewähren, deren Erziehungsberechtigte sich hiermit einverstanden erklärt haben. digi.reporter ist nicht dazu verpflichtet, das Vorliegen der erforderlichen Einverständniserklärungen zu überprüfen. Erlangt digi.reporter Kenntnis von der Nutzung durch minderjährige Schülerinnen und Schüler ohne das Vorliegen der erforderlichen Einverständniserklärungen, ist digi.reporter berechtigt, den jeweiligen Account und dazugehörigen Inhalte (vorübergehend) zu sperren. Die Schule sichert zu, die Schülerinnen und Schüler vorab (in der Regel durch die jeweilige Projektleitung) über den sicheren Umgang mit Passwörtern und Nutzerkonten sowie über die geltenden digi.reporter-Grundsätze sorgfältig zu informieren und sie entsprechend zu schulen.

2.4 Die Schule ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Realisierung der Online-Schulzeitung zu nutzen sowie zur internen Kommunikation im Rahmen der digi.reporter-Grundsätze untereinander. Jede anderweitige Nutzung der Plattform für sonstige private oder berufliche Zwecke ist untersagt.

2.5 digi.reporter speichert die von ihren Nutzern auf der Plattform eingestellten Inhalte auf in Deutschland befindlichen Servern und erstellt alle 24 Stunden automatisierte Backups der Inhalte, die für die jeweils letzten sieben Tage vorgehalten werden. Die Schule kann im Falle eines Verlustes der Inhalte über hilfe@digireporter.de die Wiederherstellung der Inhalte anfordern, wenn der Datenverlust nicht länger als sieben Tage zurückliegt. Der Schule ist es untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, die Verbreitung von Viren oder anderer Schadsoftware oder das automatisierte Abfangen von Daten.

2.6 Die Schule ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Betriebssystem und Browser. Für einige Funktionen kann es zudem erforderlich sein, das Speichern von funktionalen Cookies zuzulassen und Javascript zu aktivieren.

2.7 Die Schule ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

2.8 Die Schule, als für die auf der Webseite veröffentlichte Schulzeitung inhaltlich Verantwortliche, ist verpflichtet, die erforderlichen Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz und Medienstaatsvertrag zu machen. Zur Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten kann die Schule die von digi.reporter zur Verfügung gestellten Impressumsangaben nutzen. Nach der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung als gemeinsame Verantwortliche, weist die Schule digi.reporter an, die Besucher der Schulzeitungs-Website datenschutzrechtlich zu informieren.

3. ANFORDERUNGEN AN INHALTE

3.1 Online-Schulzeitungen dürfen nur zu Bildungs- und nicht zu Werbezwecken auf der Plattform veröffentlicht werden. Auch die Nutzung der Kommunikationsfunktionalitäten für allgemeine Werbezwecke ist untersagt.

3.2 Verantwortlich für den Inhalt der Online-Schulzeitung ist ausschließlich die Schule. digi.reporter überprüft, weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Inhalte und überprüft vor Publikation auch nicht, ob die Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen.

3.3 Die Schule sichert zu, dass sämtliche über die Plattform publizierten und kommunizierten Inhalte und Beiträge mit den geltenden Gesetzen in Einklang stehen und keine Rechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Im Falle eines Verstoßes gilt 3.4 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend. Die Schule sichert zu, dass die Erstellung und Veröffentlichung der Inhalte stets im Einklang mit den digi.reporter-Grundsätzen erfolgt. Die Schule ist insbesondere verpflichtet, bei der Erstellung und Verwendung eigener Inhalte geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbsund Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen. Das Gleiche gilt für das Setzen von externen Links. Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetzen gegen Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, andere Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie sexuelle Belästigung von Nutzern und Dritten, Pornografie, anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen darstellen, betreffen oder beinhalten. Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts wörtlich in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen. Fremdsprachige Zitate sind zusätzlich soweit auf Deutsch zu übersetzen, dass der Inhalt grob ersichtlich ist. Insbesondere nicht korrekt zitierte Beiträge können von digi.reporter entfernt oder berichtigt werden. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Plattform ohne Einwilligung von digi.reporter ist untersagt.

3.4 Die Schule stellt digi.reporter von allen Ansprüchen frei, die gegen digi.reporter wegen einer Verletzung individueller Rechte oder gesetzlicher Bestimmungen geltend gemacht werden. Die Schule übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch digi.reporter einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von der Schule zu vertreten ist.

4. NUTZUNGSRECHTE

4.1 Die Schule erkennt an, dass sämtliche an der Plattform bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher geistigen Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sämtlicher sonstiger Schutzrechte, ausschließlich und unbeschränkt digi.reproter bzw. dritten Lizenzgebern von digi.reporter zustehen. Ihnen ist nicht gestattet, die Plattform zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu dekompilieren, Bearbeitungen zu erstellen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu übersetzen oder in anderer Weise zu versuchen, in Quellensprache (Source Code) umzuwandeln. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie eine solche Handlung nicht nach §§ 69d und 69e UrhG ausdrücklich erlaubt ist.

4.2 digi.reporter gewährt der Schule mit Abschluss des diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegenden Nutzungsvertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertragsverhältnisses beschränkte Recht, die Plattform im Rahmen der hier beschriebenen Nutzungszwecke zu nutzen.

4.3 digi.reporter kann die in einer Online-Schulzeitung veröffentlichten Beiträge nutzen und bewerben, zum Beispiel durch Einbindung der Beiträge oder Ausschnitte hieraus auf der eigenen oder anderen Webseiten, Softwareapplikationen, in E-Mails oder in sonstigen Medien.

5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

5.1 digi.reporter berechnet für die Nutzung der Plattform Gebühren gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste, bzw. etwaiger individuell erstellter Angebote.

5.2 digi.reporter wird der Schule nach abgeschlossener Registrierung eine Rechnung über die jeweils im Voraus für ein Jahr ab Vertragsschluss zu zahlenden Gebühren ausstellen. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist innerhalb von dreißig (30) Tagen zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen haben auf das in der Rechnung angegebene Konto von digi.reporter zu erfolgen.

6. LÖSCHEN VON INHALTEN UND SONSTIGE MAßNAHMEN

6.1 digi.reporter kann die folgenden Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird, oder wenn digi.reporter ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (insbesondere im Falle eines Zahlungsverzugs): Löschen von Inhalten, Verzögerung der Veröffentlichung von Inhalten, Verwarnung des Account-Inhabers, Beschränkung der Nutzung der Plattform durch die Nutzer, und * Vorübergehende Sperrung von Account-Inhabern, mit der Folge, dass sich die Nutzer nicht mehr einloggen können und ihre Inhalte nicht mehr abgerufen werden können.

6.2 Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt digi.reporter die berechtigten Interessen der Schule, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Verstoß nicht von ihr oder den ihr zugehörigen Nutzern zu vertreten ist.

7. DATENSCHUTZ

digi.reporter und die Schule verpflichten sich als gemeinsame Verantwortliche, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Anlage 1) sowie aus der Datenschutzinformation von digi.reporter.

8. ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

digi.reporter behält sich vor diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden der Schule per E-Mail an die von ihm in seinem Account hinterlegte E-Mail-Adresse spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Account-Inhaber bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.

9. KÜNDIGUNG

9.1 Mit erfolgreicher Registrierung nach näherer Maßgabe von Ziff. 1 kommt zwischen der Schule und digi.reporter ein zeitlich unbefristeter Vertrag über die Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag“).

9.2 Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat per E-Mail gekündigt werden.

9.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für digi.reporter insbesondere vor, wenn die Schule gegen mindestens eine der in Ziff. 2.4, 2.5, 3.1 und 3.3 dieser Nutzungsbedingungen niedergelegten Bestimmungen verstößt.

10. HAFTUNG

10.1 digi.reporter haftet nicht für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (in diesem Fall haftet digi.reporter allerdings nur begrenzt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

10.2 Eine verschuldensunabhängige Haftung von digi.reporter für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung und Absprache der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen.

11.2 Die Überschriften dieser Nutzungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und berühren die Vertragsauslegung nicht.

11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen inklusive dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrags können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien benannten E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Diese Nutzungsbedingungen und seine Auslegung sowie sämtliche mit ihm im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen einschließlich seiner Wirksamkeit ist Düsseldorf.

Anlage 1

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Verantwortlichen 1 und 2 werden nachfolgend gemeinsam als „Verantwortliche“ oder einzeln als „Verantwortlicher“ bezeichnet. Ein Verantwortlicher oder mehrere Verantwortliche können auch als „andere Verantwortliche“ oder „übrige Verantwortliche“ bezeichnet werden.

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Dieser Vertrag gilt ausschließlich für die im Einzelnen in dem Anhang näher beschriebenen Datenverarbeitungen („erfasste Datenverarbeitungen“). Die Verantwortlichen stimmen überein, für die erfassten Datenverarbeitungen gemeinsam im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich zu sein.

§ 2 Pflichten der Verantwortlichen

I. Allgemeine Pflichten jedes Verantwortlichen

Die Verantwortlichen sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass erfasste Datenverarbeitungen gemäß den Regelungen dieses Vertrags sowie im Einklang mit der DSGVO verarbeitet werden. Für die Erfüllung von lokalem Datenschutzrecht (bspw. dem BDSG) und allen sonstigen lokalen Rechtsvorschriften sind die jeweiligen Verantwortlichen, die den lokalen Rechtsvorschriften unterworfen sind, ausschließlich selbst verantwortlich.

II. Besondere Pflichten jedes Verantwortlichen

Jeder Verantwortliche stellt für die erfassten Datenverarbeitungen sicher, dass die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der DSGVO in seinem Herrschaftsbereich eingehalten werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur, die Verpflichtung aller mit der Datenverarbeitung befassten Personen die Daten vertraulich zu behandeln (Artikeln 28 Abs. 3, 29 und 32 DSGVO) sowie über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hinaus auf das Datengeheimnis zu verpflichten, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes durch Design und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, sowie die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

III. Aufteilung der Pflichten nach der DSGVO zwischen den Verantwortlichen

(1) Für die erfassten Datenverarbeitungen haben sich die Verantwortlichen auf die in dem Anhang B festgelegte Aufgabenverteilung zur Erfüllung der dort genannten Verpflichtungen nach der DSGVO geeinigt (ein Verantwortlicher, der nach dem Anhang B für eine Verpflichtung nach der DSGVO zuständig ist, wird nachfolgend als „zuständiger Verantwortlicher“ bezeichnet). Der jeweils zuständige Verantwortliche gewährleistet und steht dafür ein, dass die ihm zugewiesenen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit der DSGVO erfüllt werden.

(2) Sofern in der Anhang B keine Regelung getroffen ist, ist der Verantwortliche, der die personenbezogenen Daten erhebt, für die Rechtmäßigkeit der Erhebung verantwortlich; für die Rechtmäßigkeit der weiteren Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Einhaltung der Datenschutzprinzipien bei der weiteren Verarbeitung ist jeweils der Verantwortliche verantwortlich, der die Verarbeitung vornimmt.

§ 3 Gegenseitige Zusammenarbeit

I. Allgemeine Regelungen zur Zusammenarbeit

(1) Die Verantwortlichen werden sich gegenseitig in erforderlichem und zumutbarem Maße bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag sowie den in der DSGVO genannten Pflichten für die erfassten Datenverarbeitungen unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen, die Abgabe von Erklärungen und/oder Ausfertigung von Dokumenten etwa zur Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen der Verantwortlichen oder und zwar in jedem Fall unverzüglich, wobei die von der DSGVO, von einer Aufsichtsbehörde bzw. einem Gericht oder einer betroffenen Person auferlegten Fristen zu beachten sind.

(2) Die Verantwortlichen haben sich gegenseitig unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn im Zusammenhang mit der erfassten Datenverarbeitung Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung oder Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrags oder anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO) festgestellt werden.

II. Zusammenarbeit bei Datenschutzvorfällen

(1) Bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO oder bei dem Verdacht einer solchen Verletzung bzgl. der erfassten Datenverarbeitungen („Datenschutzvorfall“), zeigt der eine Verantwortliche dem anderen diesen unverzüglich an. Beide Verantwortlichen werden sich unverzüglich dazu verständigen, ob tatsächlich ein Datenschutzvorfall vorlag, welches Risiko durch den Datenschutzvorfall geschaffen wurde und welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.

(2) digi.reporter als der für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde bzw. eine Benachrichtigung der betroffenen Personen zuständige Verantwortliche (Art. 33, 34 DSGVO) ist für die Einhaltung aller Fristen nach der DSGVO sowie des für ihn anwendbaren lokalen Datenschutzrechts im Falle eines Datenschutzvorfalls verantwortlich.

III. Zusammenarbeit bei Betroffenenanfragen

(1) Bei der Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Betroffenenrechten gemäß Kapitel III DSGVO („Betroffenenanfragen“) werden alle Betroffenenanfragen unverzüglich an digi.reporter als den für die Betroffenenanfragen zuständigen Verantwortlichen zugeleitet. digi.reporter prüft die Betroffenenanfrage und übernimmt deren Bearbeitung und fristgemäße Beantwortung und ist zugleich für die ggf. erforderliche rechtzeitige Bewirkung von Fristverlängerungen verantwortlich.

(2) Die Schule stellt digi.reporter unverzüglich alle für die rechtskonforme Beantwortung der Betroffenenanfrage notwendigen Informationen zur Verfügung (insb. Aufbereitung der in ihrem Herrschaftsbereich gespeicherten Daten zur Erfüllung der Betroffenenanfrage) bzw. erbringt die notwendigen Unterstützungsleistungen, um dem zuständigen Verantwortlichen die Erfüllung der Betroffenenanfrage zu ermöglichen.

IV. Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden

(1) Die Verantwortlichen werden sich gegenseitig unverzüglich über etwaige Anfragen und Beanstandungen einer Aufsichtsbehörde oder etwaige Meldepflichten gegenüber einer Aufsichtsbehörde, die die erfassten Datenverarbeitungen betreffen, informieren.

(2) Die Verantwortlichen werden sich hinsichtlich der auf eine Anfrage oder Beanstandung folgenden Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde abstimmen und sich gegenseitig die Gelegenheit geben, an der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde mitzuwirken, soweit die Aufsichtsbehörde dies zulässt. Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde soll in kooperativer und offener Art und Weise gemäß den zulässigen Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfolgen.

§ 4 Externe Kommunikation

Die Verantwortlichen bevollmächtigen den für Datenschutzvorfälle bzw. Betroffenenanfragen zuständigen Verantwortlichen, also digi.reporter, die erforderlichen Mitteilungen und/oder Erklärungen (z. B. Benachrichtigung der betroffenen Personen über Datenschutzvorfälle) im Namen aller Verantwortlichen abzugeben, sofern die Verantwortlichen vorab Einigkeit über den Inhalt der Mitteilung und/oder Erklärung erzielt haben oder der zuständige Verantwortliche nach den Regelungen dieses Vertrags bei Meinungsverschiedenheiten entscheiden durfte.

§ 5 Weiterübermittlung

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte darf nur mit Zustimmung des anderen Verantwortlichen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO erfolgen. Eine Übermittlung in Drittländer soll grundsätzlich nicht stattfinden und wenn, sind insbesondere die Bestimmungen der Artikel 44 – 49 DSGVO einzuhalten. Für die Beachtung der Anforderungen der DSGVO ist der übermittelnde Verantwortliche zuständig. Sollte eine Übermittlung erforderlich werden, um einer gesetzlichen Verpflichtung, einem gerichtlichen Beschluss bzw. gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung in Übereinstimmung mit der DSGVO Folge zu leisten, so ist der jeweils andere Verantwortliche unverzüglich hierüber zu informieren, sofern die Information nicht verboten ist.

§ 6 Haftung

(1) Die Verantwortlichen haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Verantwortlichen stellen einander im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei und kommen für Schäden und Kosten – auch der notwendigen Rechtsverteidigung – auf, welche aus der Verteidigung gegen derartige Ansprüche resultieren, soweit sie jeweils Anteil an der Verantwortung für die haftungsauslösende Ursache tragen. Haftungsauslösende Ursachen können insbesondere in der nicht oder nicht fristgemäßen Erfüllung der Pflichten nach diesem Vertrag (bspw. zur Erbringung von Unterstützungsleistungen) bzw. nach der DSGVO liegen.

(3) Die Freistellungsverpflichtung gilt auch im Hinblick auf eine gegen einen Verantwortlichen verhängte Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO mit der Maßgabe, dass der mit der Geldbuße belegte Verantwortliche zunächst die Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ausgeschöpft haben muss. Bleibt der jeweilige Verantwortliche danach ganz oder teilweise mit einer Geldbuße belastet, die nicht seinem internen Anteil an der Verantwortung für den Verstoß entspricht, sind die übrigen Verantwortlichen verpflichtet, ihn von der Geldbuße in dem Umfang freizustellen, in dem die übrigen Verantwortlichen jeweils Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß tragen.

(4) Die Verantwortlichen werden sich gegenseitig umgehend schriftlich unterrichten, sofern gegen einen Verantwortlichen ein Schadensersatzanaspruch einer betroffenen Person geltend gemacht wird oder ein Bußgeldbescheid einer Aufsichtsbehörde ergeht. Die Verantwortlichen werden sich in erforderlichem und angemessenem Maße an der Rechtsverteidigung gegen etwaige Schadensersatzansprüche betroffener Personen oder Sanktionen der Aufsichtsbehörden beteiligen. Jeder Abschluss eines Vergleichs über einen geltend gemachten Anspruch bedarf der Zustimmung der anderen Verantwortlichen, es sei denn, der in Anspruch genommene Verantwortliche verzichtet gegenüber den übrigen Verantwortlichen rechtswirksam auf sämtliche Regressansprüche. Der Abschluss eines Vergleichs darf nicht unbillig verweigert werden.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach den Festlegungen zur Dauer der gemeinsamen Verarbeitung in dem Anhang A.

(2) Entstehen zwischen den Verantwortlichen Meinungsverschiedenheiten über die datenschutzkonforme Ausgestaltung (einschließlich der Ausgestaltung der Verarbeitung im Herrschaftsbereich eines anderen Verantwortlichen) der erfassten Datenverarbeitung oder die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der erfassten Datenverarbeitung, werden die Verantwortlichen in konstruktiver Weise zusammenarbeiten, um die Meinungsverschiedenheiten beizulegen. Können die Meinungsverschiedenheiten auch binnen einer Frist von 3 Monaten nach Beginn der Auseinandersetzung nicht beigelegt werden, steht jedem Verantwortlichen das Recht zur Kündigung dieses Vertrags mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gegenüber den anderen Verantwortlichen zu.

(3) Verstößt ein Verantwortlicher wiederholt oder in erheblichem Maße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag (insbesondere die Pflicht, Unterstützungsleistungen zu erbringen) oder in Bezug auf die erfassten Datenverarbeitungen gegen das für ihn geltende Datenschutzrecht, so können die anderen Verantwortlichen den Vertrag gegenüber diesem Verantwortlichen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Der Kündigung hat in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Sonstige Regelungen

(1) Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen des Hauptvertrags vor.

(2) Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Jede Veränderung dieses Vertrags einschließlich seiner Kündigung und dieser Klausel bedarf der Schriftform, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.

(4) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

Anhang A – Festlegung der Verarbeitungen unter gemeinsamer Verantwortung


1. Gegenstand der gemeinsamen Verarbeitung

Der Gegenstand der gemeinsamen Verarbeitung ergibt sich aus dem schriftlichen Hauptvertrag Nutzungsvertrag von digi.reporter vom _________________ („Hauptvertrag“).

2. Dauer der gemeinsamen Verarbeitung

Die Dauer der gemeinsamen Verarbeitung ergibt sich aus dem Hauptvertrag.

3. Zweck und Mittel der Datenverwendung

Die Tätigkeit der Verantwortlichen dient den im Hauptvertrag vereinbarten Zwecken. Die Mittel der Verarbeitung sind im Hauptvertrag festgelegt.

4. Datenarten

Es werden die folgenden Datenarten verarbeitet, die Gegenstand der gemeinsamen Verarbeitung sind:

☒ Adressdaten der Schule ☒ Vor- und Nachnamen und Position der Projektleitung
☒ Abrechnungs- und Zahlungsdaten ☒ Vor- und Nachname des Schulleiters
☐ Alter ☒ Vorname und Klasse der Schüler
☒ Audiodaten (bei Bedarf) ☒ Nutzerkennungen
☒ Bankverbindungsdaten ☒ Passwörter
☒ Bilddaten (bei Bedarf) ☐ Personenstammdaten
☒ E-Mail-Adressen ☐ Planungs- und Steuerungsdaten
☐ Hobbys ☐ Personal- und Identifikationsnummern
☐ Kundenverhaltensdaten ☒ Telefonnummern
☒ Kommunikationsdaten ☒ Vertragsdaten
☐ Mitarbeiterbewertungen ☒ Videodaten (bei Bedarf)
☐ Mitarbeiterqualifikationen und -eigenschaften ☒ Zugangsdaten

5. Kategorien betroffener Personen

Im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung verarbeiten die Verantwortlichen personenbezogene Daten ausschließlich der folgenden Personen: Schulleiter, Projektleitung, Nutzer und Besucher der Webseiten.

Anhang B – Rollen- und Verantwortungsverteilung


Verant-
wortlicher 1
digi.reporter
Verant-
wortlicher 2
Schule
Kommentar
Verpflichtung zur Sicherstellung einer rechtmäßigen Grundlage für die Verarbeitung
Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen für die betroffenen Personen (insbesondere Art. 12 – 14 DSGVO) digi.reporter stellt der Schule die Datenschutzinformation für die Besucher der Webseite der Online-Schulzeitung zur Verfügung und informiert entsprechend die Webseiten-Besucher der Schule.
Verpflichtung zur Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen durch betroffene Personen (insbesondere Art. 15 – 23 DSGVO) Den betroffenen Personen steht es frei, die Betroffenenrechte gegenüber jedem der Verantwortlichen geltend zu machen; die Auswahl betrifft nur das Innenverhältnis bzw. regelt, welcher der Verantwortlichen als Anlaufstelle für die betroffene Person tätig wird.
Anlaufstelle für betroffene Personen zur Bearbeitung von Anfragen durch betroffene Personen (insbesondere Art. 15 – 23 DSGVO) Die Anlaufstelle kann gegenüber den betroffenen Personen als vorrangiger Ansprechpartner zur Bearbeitung der Betroffenenanfragen benannt werden.
Verpflichtung zur Erstellung und Bereitstellung von Einwilligungsformularen digi.reporter stellt der Schule Einwilligungsformulare und Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigen der an der Schulzeitung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. 
Einholen und Verwaltung von eingereichten Einwilligungsformularen Die Verwaltung der von den Erziehungsberechtigten ausgefüllten und von den Schülerinnen und Schülern eingereichten Einwilligungsformulare und Einverständniserklärungen übernimmt die Schule.
Verpflichtung zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherstellung und zum Nachweis der Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts (insbesondere Art. 24 DSGVO)
Verpflichtung, den betroffenen Personen den wesentlichen Inhalt des Vertrags zugänglich zu machen (Art. 26 Abs. 2 DSGVO)
Verpflichtung zur Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Verpflichtung zur Anzeige von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gegenüber der Aufsichtsbehörde und/oder der betroffenen Person (Art. 33, 34 DSGVO)

Stand: 01.09.2021, Nutzungsvertrag zum Download